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AGB

HALAG Chemie AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Grundsatz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Halag Chemie AG („Halag“) und ihren Kunden („Kunde“) für den Bezug von Produkten (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) und/oder Dienstleistungen (Servicemodule) abschliessend, soweit sie den Bedingungen in der schriftlichen Offerte von Halag nicht entgegenstehen. Sie gehen allfällig anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor, ausser Halag hätte solche ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

II. Verkaufsbedingungen / Bezug von Produkten

2. Vertragsabschluss

2.1 Grundlage der Bestellung bildet die Offerte oder eine gültige Preisliste der Halag, welche insbesondere den Kaufgegenstand und dessen Kaufpreis definiert. Mit der Bestellung durch den Kunden, welcher die Bezugsmenge definiert, wird der Vertragsabschluss verbindlich.
2.2 Eine schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Halag erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden; sie ist durch den Kunden nach Eingang zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen.

3. Lieferung und Annahme

3.1 Halag setzt alles daran, die genannten Lieferfristen einzuhalten. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die Halag die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, aber auch bei verspäteter Lieferung von Zulieferern der Halag, verlängern sich die Lieferfristen (unabhängig davon, ob es sich um unverbindliche oder ausnahmsweise als verbindlich vereinbarte Lieferfristen handelt) ohne weiteres.

3.2 Halag behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Lieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Lieferverzögerungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung diese anzunehmen, unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen (Eingang bei Halag), schriftlich bei Halag zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Halag zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.

4. Erfüllungsort und Gefahrtragung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Kaufgegenstand die Geschäftsräume von Halag oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten von Halag verlassen hat.
Werden ICC Incoterms verwendet, so gelten die jeweils aktuellen offiziellen Anwendungsregeln der ICC (International Chamber of Commerce) als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde alleine für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Umgang oder dem Handel mit Chemikalien bzw. Gefahrengut verantwortlich. Der Kunde bestätigt, die entsprechende Gesetzgebung (z.B. ADR, Chemikaliengesetz, Umweltschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Gewässerschutzgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, etc.) sowie die einschlägigen Verordnungen zu kennen und einzuhalten.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Halag wird nach eigener Wahl entweder mangelhafte Produkte zurücknehmen und durch mangelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.2 Allfällige Beratungen zur Anwendung der erworbenen Produkte (z.B. Dosierungen, Konzentrationen oder Vorsichtsmassnahmen) erfolgen durch Halag nach bestem Wissen und als Kulanzleistung, jedoch unverbindlich.
5.3 Die Haftung für einen allfälligen Schaden beim Kunden aufgrund verlängerter Lieferfristen oder eines Vertragsrücktritts und jede über die in vorstehender Ziff. 5.1 umschriebene Gewährleistung, sind – innerhalb der gesetzlichen Schranken – wegbedungen.
Insbesondere haftet Halag nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.), Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kaufgegenstand selbst oder dessen Gebrauch oder durch Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften oder Vorschriften der Chemikaliengesetzgebung entstehen, oder für Drittpersonen bzw. Hilfspersonen.
Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für Absicht und grobe Fahrlässigkeit seitens Halag.

6. Preise und Konditionen

6.1 Sämtliche Preisangaben stützen sich auf die bei Offertstellung herrschenden Kostenfaktoren. Ergeben sich nach Bestellung und vor Lieferung Erhöhungen der Beschaffungskosten durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch (zusätzliche) fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transport- oder Versicherungskosten, stärkere Währungsschwankungen oder ähnliches, so behält sich Halag eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten. Anstelle einer Preisanpassung behält Halag sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine neue Offerte zu unterbreiten.
6.2 Halag ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Fehlen derartige Sicherheiten, ist Halag in begründeten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Leihgebinde

Container, Fässer, Kunststoffpaletten, Drumtainer und Paloxen stehen den Kunden als Leihgebinde zur Verfügung. Nicht zurück gegebene Leihgebinde werden in Rechnung gestellt. Halag behält sich vor, für die Gebinde ein Depot zu verlangen.

III. Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungen Halag Services

8. Dienstleistungen

8.1 Halag bietet dem Kunden zusätzlich zum Kauf der Produkte (Kapitel II. der AGB) unter dem Begriff „Halag Services“ optionale Dienstleistungen, wie Schulungen und Beratungen an.
8.2 Die Dienstleistungen können vom Kunden einzeln oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit einem Produktekauf bezogen werden. Der konkrete Bedarf des Kunden und damit der Leistungsumfang von Halag sowie die Gegenleistung des Kunden werden gemeinsam erarbeitet und schriftlich festgehalten. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen Halag Services (Kapitel III. der AGB) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel IV. der AGB) sowie soweit sinnvoll sinngemäss die allgemeinen Verkaufsbedingungen (Kapitel II. der AGB).

9. Preise und Konditionen

9.1 Halag stellt dem Kunden in der Regel entsprechend der erbrachten Dienstleitung Rechnung.
9.2 Zusätzlich stellt Halag dem Kunden die in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen effektiv angefallenen Spesen (z.B. für Reise, Verpflegung und Übernachtung) sowie Auslagen für Leistungen Dritter (z.B. für Behörden, Experten) in Rechnung. Soweit erforderlich, stellt Halag Mehrwertsteuern in gesetzlich vorgeschriebener Höhe in Rechnung.
9.3 Honorarschätzungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Kalkulation getroffenen Annahmen abgegeben. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird Halag den Kunden sobald als möglich über Gründe und Umfang in Kenntnis setzen. In diesem Fall werden die Kosten für die Dienstleistung nach Aufwand in Rechnung gestellt nach Massgabe der dann gültigen Stundensätze.

10. Ergebnisse der Dienstleistung / Umsetzung

10.1 Nach Beendigung der Dienstleistung gibt Halag auf Aufforderung des Kunden hin sämtliche Unterlagen, Daten etc., welche im Eigentum des Kunden stehen, diesem wieder heraus. Halag ist berechtigt, Kopien zu erstellen. Halag behält sich jedoch vor, daran ein allfälliges Retentionsrecht geltend zu machen.
10.2 Halag übergibt dem Kunden die Ergebnisse ihrer Dienstleistungen (Berichte, Konzepte, Pläne, etc.) schriftlich oder in elektronischer Form. Diese sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte können Abweichungen von den unterzeichneten Dokumenten enthalten und sind nicht verbindlich. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Halag und müssen dem Kunden nicht herausgegeben werden.
10.3 Der Kunde darf die Ergebnisse der Dienstleistungen von Halag nur für sich selbst und zum angegebenen Zweck nutzen. Die Ergebnisse der Dienstleistungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Halag Dritten nicht zur Kenntnis gebracht oder übergeben werden.
10.4 Der Kunde trägt die Risiken, welche die Umsetzung der Empfehlungen und Lösungsvorschläge von Halag birgt. Für Schäden, welche aus der Umsetzung hervorgehen, kann der Kunde Halag nicht haftbar machen.

11. Urheberrechte

Die Urheberrechte an den im Rahmen von oder im Hinblick auf Schulungen und Ausbildungen erstellten bzw. abgegebenen Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form stehen ausschliesslich Halag zu.

12. Vertrauliche Informationen

Halag kann im Zusammenhang mit dem Erbringen ihrer Dienstleistungen vertrauliche Unterlagen oder Informationen über das Geschäft des Kunden erlangen. Halag legt vertrauliche Informationen, welche einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen, nur offen, soweit sie dazu aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügung verpflichtet wird, gegenüber Dritten soweit dies für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlich ist (z.B. beim Beizug von Dritten als Experten) oder gegenüber ihren Rechtsberatern und Versicherern.

13. Gewährleistung und Haftung

Halag verpflichtet sich zur gewissenhaften und sorgfältigen Dienstleistungserbringung. Unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage haftet Halag nur für Schäden, die durch ihr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Darüber hinaus ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit jede Haftung wegbedungen, insbesondere haftet Halag nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.) oder für Drittpersonen bzw. Hilfspersonen.

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen

14. Zahlungsbedingungen und Verzug des Kunden
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Halag und ihren Kunden ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 11. April 1980.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Halag. Halag ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Sitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Teil dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung ist diese durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
16.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Versionen.
16.4 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen deutschen Fassung. Im Übrigen behält Halag sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Aadorf, 1.1.2024

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